Wahl der Schöffen
Vorschläge für die Schöffenwahl können jetzt eingereicht werden
Die Gemeinde Durach wurde aufgefordert, Personen zu benennen, die für die Jahre 2024 bis 2028 das Ehrenamt eines Schöffen ausüben möchten.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern des Landgerichts sowie bei den Schöffengerichten des Amtsgerichts zum Einsatz.
Die Wahlen für die Amtsperiode vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinde von einem Wahlausschuss gewählt.
Zum Schöffen berufen werden können nur Personen, die in der Gemeinde wohnen, ausreichend der deutschen Sprache für das Amt mächtig sind, die zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Des Weiteren dürfen keine Vorstrafen vorliegen.
Sie müssen sich schriftlich bei der Gemeinde Durach, Frau Feleki, Bahnhofstraße 1, 87471 Durach, Tel 0831/56119-32, Fax 0831/5611977-32, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bewerben.
Das Anmeldeformular liegt in der Gemeinde aus oder kann hier heruntergeladen werden.
Bitte reichen sie Ihren Antrag bis spätestens 15.02.2023 ein.
Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen
Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen