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Bekanntmachung über die Aufstellung und frühzeitige öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Weidach – 1. Änderung“, Gemeinde Durach

Bekanntmachung über die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Durach hat am 2. Februar 2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Weidach – 1. Änderung" im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit einer zweimaligen Beteiligung der Öffentlichkeit. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.

Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 3,3 ha. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Weidach an der Werner-von-Siemens-Straße, zwischen der Duracher Straße im Süden, der Siedlung Weidach im Westen, der Umgehungsstraße im Osten und dem Gewerbegebiet Durach-West im NordenDas Grundstück Flur-Nr. 381/10 der Gemarkung Durach zwischen Duracher Straße, der Wohnsiedlung „Weidach – Siedlung" und dem Gewerbegebiet westlich der Werner-von-Siemens-Straße gelegen, stellt eine innerörtliche Baulücke dar. Die Gemeinde Durach beabsichtigt gemeinsam mit der BSG-Allgäu eG diese Flächen entsprechend eines beschlossenen städtebaulichen Konzeptes zu bebauen. Der östliche Bereich des Bebauungsplanes ist zum Großteil bereits bebaut und planungsrechtlich im rechtskräftigen Bebauungsplan „Weidach" (1972) gesichert, jedoch ist dieser Teilbereich nicht vollumfänglich bebauungsplankonform umgesetzt worden. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Weidach" wird durch vorliegende Planung im Westteil geändert und im noch unbebauten Bereich aufgehoben.

Anlass für die Aufstellung ist, die innerörtliche Baulücke einer Wohnbebauung zu zuführen. Im Zuge der vorliegenden Bebauungsplanaufstellung wird auch der Bebauungsplan „Weidach" im westlichen Teil vollständig überarbeitet und an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Die Änderung des Bebauungsplans kann im Sinne einer Maßnahme der Innenentwicklung betrachtet werden.
Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Durach hat am 2. Februar 2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Weidach – 1. Änderung" in der Fassung vom 2. Februar 2023 gebilligt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Weidach – 1. Änderung" in der Fassung vom 2. Februar 2023, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) mit Teil B (Textliche Festsetzungen) und Teil C (Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Gemeinde Durach, Bahnhofstraße 1, 87471 Durach, von

Montag, 20. März 2023 bis einschließlich Montag, 24. April 2023

während der allgemeinen Öffnungszeiten am Montag – Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr – 12.30 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr – 18:00 Uhr öffentlich aus.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Übersichtslageplan Bebauungsplan ohne Maßstab

Bebauungsplan

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Vorentwurf - Teil A: Planzeichnung
 Vorentwurf - Teil B: Textliche Festsetzung
 Vorentwurf - Teil C: Begründung
 Vorentwurf - Baugrunduntersuchung
 Vorentwurf - Datenschutzinfoblatt
 Vorentwurf - Kampfmittelvorerkundung
 Vorentwurf - Schalltechnische Untersuchung

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag bis Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Zusätzliche Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich.