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Ausdünnung Buslinie 20 Kempten-Durach

Linie 20 Kempten-Durach und Durach-Kempten.
Linienausdünnung vom 18.09.2023 bis einschließlich 30.09.2023. 

Bis 12.57 Uhr ab ZUM nach Durach normal. 
Ab 13.27 Uhr nur noch im Stundentakt (aktuell nicht halbstündlich) - (14.27 Uhr, 15.27 Uhr, ...)

Bis 13:55 Uhr ab Mühlenplatz zur ZUM normal. 
Ab 13.55 Uhr nur noch im Stundentakt (aktuell nicht halbstündlich) - (14.55 Uhr, 15.55 Uhr, ...)

Bitte beachten: Am Samstag, den 23.09.2023 und 30.09.2023 fahren die Busse ganztägig nur im Stundentakt. 
Ab 07.25 Uhr stündlich ab ZUM nach Durach. 
Ab 07.55 Uhr stündlich ab Mühlenplatz zur ZUM. 


 

Landtags- und Bezirkswahlen am 08.10.2023

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort online unter folgendem Link beantragt werden: 

https://serviceportal.komuna.net/9780120/wahlschein/start


 

Bescheid Mischwasser Langeneckbach

Wasserrecht;
Einleiten von Mischwasser aus der Kläranlage OT Bodelsberg in den Langeneckbach und die Einleitung von Niederschlagswasser im Trennsystem in den Langeneckbach;
Hier: Tekturplanung Regenrückhaltebecken Bodelsberg
Antragsteller: Gemeinde Durach, Bahnhofstraße 1, 87471 Durach

Das Landratsamt Oberallgäu hat mit Bescheid vom 30.10.2019 und 18.08.2023 (AZ: SG 22.3-641/5-004/19) dem Antragsteller, die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG erteilt.

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Baugebiet Weidach 2. Änderung

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Weidach – 2. Änderung mit Erweiterung und Teilaufhebung“, Gemeinde Durach

Der Gemeinderat des Gemeinde Durach hat beschlossen, den Bebauungsplan „Weidach – 2. Änderung mit Erweiterung und Teilaufhebung“ im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Die ursprüngliche Bezeichnung des Bebauungsplanes lautete „Weidach – 1. Änderung“ welche im laufenden Verfahren geändert wurde und nun „Weidach – 2. Änderung mit Erweiterung und Teilaufhebung“ lautet. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit einer zweimaligen Beteiligung der Öffentlichkeit. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.

Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 3,3 ha (Bebauungsplanänderung) zzgl. einer Fläche von 2,85 ha für die Teilaufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Weidach“. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Weidach an der Werner-von-Siemens-Straße, zwischen der Duracher Straße im Süden, der Siedlung Weidach im Westen, der Umgehungsstraße im Osten und dem Gewerbegebiet Durach-West im Norden.

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Digitales Bauantragsverfahren im Landratsamt Oberallgäu

Neu ab Juli: Digitales Bauantragsverfahren im Landratsamt Oberallgäu

Das Landratsamt Oberallgäu führt zum 1. Juli den digitalen Bauantrag ein.
Dadurch sollen Bauanträge schneller und einfacher bearbeitet werden können.

Der Landkreis Oberallgäu geht ab 1. Juli einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des Amtes. Bauanträge können ab diesem Zeitpunkt online eingereicht und bearbeitet werden. Dank dieses Verfahrens können Anträge einfach gestellt werden und auch Architektur- und Planungsbüros sparen sich das mehrfache Ausdrucken von Plänen. Für die Behörde bedeutet der digitale Bauantrag zudem eine Erleichterung und Optimierung der internen und externen Arbeitsabläufe.

Landrätin Indra Baier-Müller begrüßt das neue digitale Verfahren: „Wir freuen uns den neuen digitalen Bauantrag einzuführen und damit den bürokratischen Prozess für Bauherren und Architekten zu vereinfachen. Die Digitalisierung ist ein wichtiger Schritt, um unsere Abläufe zu optimieren und noch bürgerfreundlicher agieren zu können."

Künftig können sich Architekten auf dem BayernPortal ein Konto anlegen und darüber Bauanträge direkt einreichen. Nach Eingang eines Antrags werden die Gemeinden umgehend informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zum digitalen Bauantrag werden im Rahmen einer geplanten Infoveranstaltung im Juni für Architekten und Planer zusammengefasst. Der genaue Termin hierfür wird noch bekanntgegeben.
Weitere Infos für Bürgerinnen und Bürger gibt es ab 1. Juli auf der Homepage des Landkreises.


 

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag bis Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Zusätzliche Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich.