Sanierungsgebiet
Wozu ein Sanierungsgebiet?
Die Festlegung eines Sanierungsgebiet ist auf Grundlage des Baugesetzbuches (u.a. § 142 BauGB) die rechtliche Grundlage, um Sanierungs- oder Fördermaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung durchzuführen.
Gleichzeitig können in einem Sanierungsgebiet auch private Fördermaßnahmen oder steuerliche Vergünstigungen für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.
Lageplan des Sanierungsgebiets „Durach Ortszentrum“