Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben, müssen Sie dies anzeigen.
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort wieder anmelden. Die zuständige Behörde übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts. Daneben ist keine Abmeldung mehr durch den Gewerbetreibenden am bisherigen Standort erforderlich. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
- Gewerbemeldung Sie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Gewerbemeldung
- Gewerbeabmeldung Sie können Ihre Gewerbeanzeige (hier Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Gewerbeabmeldung
- Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt.
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent - Gewerbeabmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Gewerbeabmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.
Die Gewerbeabmeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeabmeldung über dieses elektronisch übermittelt werden.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Ansprechpartner
Herr Patrick Böck
Zimmer: 04
Tel. 0831 56119-23
Fax. 0831 5611977-23
Mail boeck@durach-allgaeu.de
Herr Michael Bühler
Zimmer: 22
Tel. 0831 56119-31
Fax. 0831 5611977-31
Mail buehler@durach-allgaeu.de
Frau Erika Feleki
Zimmer: 23
Tel. 0831 56119-32
Fax. 0831 5611977-32
Mail feleki@durach-allgaeu.de
Frau Angela Becherer
Zimmer: 23
Tel. 0831 56119-38
Fax. 0831 5611977-38
Mail becherer@durach-allgaeu.de
Frau Andrea Gerlach
Tel. 0831 56119-26
Fax. 0831 56119-7726
Mail gerlach@durach-allgaeu.de
Frau Lisa Hendlmeier
GemeindejugendarbeitZimmer: Oberhofer Str. 4, JugendKulturWerkstatt
Fax. 0831 56119-99
Mail hendlmeier@durach-allgaeu.de
Frau Kathrin Podda
Zimmer: 14
Tel. 0831 56119-25
Fax. 0831 56119-7725
Mail podda@durach-allgaeu.de
Frau Daniela Sedlmaier
Zimmer: 04
Tel. 0831 56119-24
Fax. 0831 5611977-24
Mail sedlmaier@durach-allgaeu.de
Frau Mirjana Tomas
Zimmer: 13
Tel. 0831 56119-22
Fax. 0831 56119-7722
Mail tomas@durach-allgaeu.de
