Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung
Sie können im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung die Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine stellvertretende Person beantragen.Wenn Ihnen die Ausübung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
- Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
- Der Stellvertreter muss die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bieten, d.h. er muss vor allem in eigener Person zuverlässig und vom Gewerbetreibenden unabhängig sein
- Der Stellvertreter muss den für das in Rede stehende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen (z.B. Sachkundenachweis, Meisterprüfung nach der Handwerksordnung).
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Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Ggf. Aufenthaltstitel
- Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
- Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
Je nach Aufwand: 25 bis 250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/16)
- Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Hier können Sie eine Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter beantragen. Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter
- Antrag auf Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Hier können Sie eine Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter beantragen. Antrag auf Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf.
Sie müssen die Fortführung bei der zuständigen Gewerbebehörde beantragen. Der Antrag kann bereits vor Untersagung gestellt werden; die Erlaubnis zur Stellvertretung wird aber frühestens gleichzeitig mit der Untersagung ausgesprochen.
Für erlaubnisbedürftige Gewerbe nach §§ 31, 33i, 34, 34a, 34b, 34c, 34d, 34f, 34h, 34i GewO und öffentlich bestellte Sachverständige nach § 36 GewO ist über die Zulässigkeit der Stellvertretung in jedem einzelnen Fall von der Behörde zu entscheiden, welche die Erlaubnis/Bestellung erteilt hat.
Ansprechpartner
Herr Patrick Böck
Zimmer: 04
Tel. 0831 56119-23
Fax. 0831 5611977-23
Mail boeck@durach-allgaeu.de
Herr Michael Bühler
Zimmer: 22
Tel. 0831 56119-31
Fax. 0831 5611977-31
Mail buehler@durach-allgaeu.de
Frau Erika Feleki
Zimmer: 23
Tel. 0831 56119-32
Fax. 0831 5611977-32
Mail feleki@durach-allgaeu.de
Frau Angela Becherer
Zimmer: 23
Tel. 0831 56119-38
Fax. 0831 5611977-38
Mail becherer@durach-allgaeu.de
Frau Andrea Gerlach
Tel. 0831 56119-26
Fax. 0831 56119-7726
Mail gerlach@durach-allgaeu.de
Frau Lisa Hendlmeier
GemeindejugendarbeitZimmer: Oberhofer Str. 4, JugendKulturWerkstatt
Fax. 0831 56119-99
Mail hendlmeier@durach-allgaeu.de
Frau Kathrin Podda
Zimmer: 14
Tel. 0831 56119-25
Fax. 0831 56119-7725
Mail podda@durach-allgaeu.de
Frau Daniela Sedlmaier
Zimmer: 04
Tel. 0831 56119-24
Fax. 0831 5611977-24
Mail sedlmaier@durach-allgaeu.de
Frau Mirjana Tomas
Zimmer: 13
Tel. 0831 56119-22
Fax. 0831 56119-7722
Mail tomas@durach-allgaeu.de
