Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste

Schöffen kommen in der Strafjustiz bei den Amts- und Landgerichten zum Einsatz. Die Gemeinden und Jugendämter stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten auf. Bürgerinnen und Bürger können sich bei ihrer Gemeinde bzw. dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt bewerben.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie stehen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und entscheiden gemeinsam mit diesen darüber, ob der Angeklagte einer Straftat schuldig ist und welche Strafe er erhält. Während der Hauptverhandlung üben Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Ihre Beteiligung in der Strafrechtspflege ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Die Schöffen bringen ihre nichtjuristischen Betrachtungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein. Sie leisten so einen wertvollen Beitrag zu einer allgemeinverständlichen Rechtsprechung und zur Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen.

Die Gemeinden stellen alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen in Erwachsenenstrafsachen auf.

Die Vorschlagslisten für die Berufung zu einem Schöffen in Jugendstrafsachen (Jugendschöffe) werden vom jeweiligen Jugendhilfeausschuss bei den Jugendämtern aufgestellt.

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichte wählen dann aus den Listen der Gemeinden die Schöffen für Erwachsenenstrafsachen und aus den Listen der Jugendämter die Schöffen in Jugendstrafsachen.

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