Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Durach zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kempter Wald

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.05.2025 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kempter Wald beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 3,6 ha. Das Plangebiet wird derzeit als Fläche für Wald bzw. Grünfläche genutzt.

Der Änderungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan. 

Mit der Ausweisung einer Sonderbaufläche „Wind“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei Windenergieanlagen im Nordosten von Bodelsberg geschaffen werden.  

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kempter Wald in der Fassung vom 05.05.2025 kann hier online

im Zeitraum vom 16.05.2025 bis einschließlich 16.06.2025 abgerufen werden.

oder im Rathaus der Gemeinde Durach, Bahnhofstraße 1, 8471 Durach, Zimmer 24, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:

Montag bis Donnerstag    8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich     14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag                                       8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen können elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von [Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)] gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Gemeinde Durach, den 15.05.2025
Bürgermeister Gerhard Hock

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