Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Durach zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kempter Wald

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.10.2025 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kempter Wald in der Fassung vom 06.10.2025 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 3,6 ha. Das Plangebiet wird derzeit als Fläche für Wald bzw. Grünfläche genutzt.

Der Änderungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan. 

Mit der Ausweisung einer Sonderbaufläche „Wind“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei Windenergieanlagen im Nordosten von Bodelsberg geschaffen werden.  

Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kempter Wald in der Fassung vom 06.10.2025 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Durach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen kann unter

https://download.lars-consult.de/index.php/s/RjoY2zGbseLS2H4

im Zeitraum vom 31.10.2025 bis einschließlich 01.12.2025 abgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Durach, Bahnhofstraße 1, 8471 Durach, Zimmer 24, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:

Montag bis Freitag         8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich   14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen können elektronisch abgegeben werden (bauverwaltung@durach-allgaeu.de). Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 

Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von [Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)] gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

 

Es liegen umweltrelevante Informationen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu den nachfolgenden Themenbereichen vor:

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch
  • Auswirkungen auf Freizeitgebiet 
Tiere
  • Naturschutzfachliche Angabe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Pflanzen
  • Natura-2000-Verträglichkeitsabschätzung
  • Standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit
Boden
  • Orientierende bodenkundliche und hydrogeologische Untersuchung
Wasser
  • Orientierende bodenkundliche und hydrogeologische Untersuchung
Luft
  • Insgesamt positiver Effekt durch Energiegewinnung ohne CO2-Ausstoß
Klima
  • Insgesamt positiver Effekt durch Energiegewinnung ohne CO2-Ausstoß
Landschaft
  • Bewertung im Rahmen der Schutzgutbetrachtung
Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Betroffene Bau- und Bodendenkmale
Nutzung erneuerbare Energien / Energieeinsparung
  • Beitrag zur Energiewende Erläuterung in der Begründung
Landschafts- und sonstige Pläne
  • Hinweis auf Landschaftsplan der Gemeinde
Wechselwirkungen
  • Hinweise im Umweltbericht bei der Schutzgutbetrachtung

 

Ferner liegen folgende Fachgutachten vor:

  • Naturschutzfachliche Angabe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Stand 20.10.2025, Büro IGL Puscher
  • Natura-2000-Verträglichkeitsabschätzung, Stand 06.10.2025, Büro IGL Puscher
  • Standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit, Stand 06.10.2025, Büro IGL Puscher
  • Orientierende bodenkundliche und hydrogeologische Untersuchung, Stand 26.09.2025, boden & grundwasser Allgäu GmbH

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Gemeinde Durach, den 30.10.2025
Bürgermeister Gerhard Hock

  • (nichtmaßstäblicher Lageplan)

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