Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Durach zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.10.2025 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplans beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das ganze Gemeindegebiet und damit eine Fläche von rund 2.073 ha.

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um den aktuellen städtebaulichen, demografischen, ökologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Gemeindegebiet Rechnung zu tragen.

Der bisher bestehende Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Durach ist rechtswirksam seit dem Jahr 1997. Seitdem wurden im Gemeindegebiet insgesamt sechs Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Aufgrund des Alters des bestehenden Flächennutzungsplanes und der Tatsache, dass sich in den vergangen Jahrzenten zahlreiche Entwicklungen ergeben haben, die den derzeitigen Darstellungen im rechtswirksamen FNP und den dargestellte Planungszielen der Gemeinde nicht mehr entsprechen, hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan in seiner Gesamtheit neu aufzustellen. Im Rahmen der Ausarbeitung des neuen Flächennutzungsplanes hat die Gemeinde Durach hierbei die Gelegenheit genutzt, ausführlich über die sich veränderten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und natürlichen Rahmenbedingungen zu diskutieren und Planungsabsichten sowie Entwicklungsziele der Gemeindeentwicklung zu formulieren. Durch die digitale Bearbeitung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird darüber hinaus auch technisch ein aktuelles Planwerk geschaffen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 20.10.2025 kann unter

https://download.lars-consult.de/index.php/s/RjoY2zGbseLS2H4

im Zeitraum vom 03.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025 abgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Durach, Bahnhofstraße 1, 8471 Durach, Zimmer 24, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:

Montag bis Freitag        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich   14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen können elektronisch unter folgender E-Mail bauverwaltung@durach-allgaeu.de abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von [Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)] gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet und ist im Übersichtsplan dargestellt.

Gemeinde Durach, den 30.10.2025
Bürgermeister Gerhard Hock

 

  • Übersichtsplan des Geltungsbereichs (nicht maßstäblicher Lageplan)

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