Der Bau-, Umwelt und Planungsausschusses hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Neubau Kinderhaus St. Theresia“ gem. § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan mit Grünordnung „Neubau Kinderhaus St. Theresia“ befindet sich an der Oberhofer Straße zentral im Gemeindegebiet und umfasst eine Fläche von rund 0,59 ha. Im Geltungsbereich beinhaltet ist das Grundstück mit der Flurnummer 133 der Gemarkung Durach (siehe beiliegender Lageplan).
Das Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines neuen Kinderhauses zu schaffen. Die Gemeinde möchte so sicherstellen, dass die wichtigen Kinderbetreuungsplätze für die ortsansässige Bevölkerung bereitgestellt werden können.
Die gegenständliche Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Neubau Kinderhaus St. Theresia“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB behandelt. Der Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Kinderhaus fest mit einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von weniger als 20.000 m². Die Fläche liegt innerhalb des Gemeindegebiets und wurde bisher bereits baulich als Tennisanlage mit Vereinsheim genutzt. Der Neubau erfolgt insofern als Maßnahme der Innenentwicklung. Das Plangebiet steht darüber nicht in einem räumlichen Zusammenhang mit anderen Bebauungsplänen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB und von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen werden. Ferner wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von den Verfahrensschritten zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Erforderlichkeit eines naturschutzfachlichen Ausgleichs entfällt. Sensible bzw. geschützte ökologische Strukturen/Lebensräume sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. Eine überschlägige Überprüfung der naturschutzfachlichen Belange wurde durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der Berichtigung angepasst bzw. wird die Änderung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde mit angepasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 06.02.2025 hat der Bau-, Umwelt und Planungsausschusses den Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung „Neubau Kinderhaus St. Theresia“ mit Planzeichnung, Satzung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 03.02.2025 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Für alle Bürger besteht die Möglichkeit sich im Rathaus der Gemeinde Durach während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu äußern (gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB). Der Entwurf mit der Planzeichnung, Satzung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 03.02.2025 liegt im Rathaus der Gemeinde Durach (Bahnhofstraße 1) während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Zeitraum vom 24.02.2025 bis einschließlich 28.03.2025
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:
Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Die Öffentlichkeit kann in diesem Zeitraum Einsicht in die Planunterlagen nehmen und eine Stellungnahme abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Gemeinde Durach,
Bürgermeister Gerhard Hock