Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.5.2025 die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Oberhof“ gem. § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen.
Die Außenbereichssatzung „Oberhof“ umfasst den zusammenhängenden Siedlungskörper des Ortsteils Oberhof mit den Hausnummern Oberhof 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138 und 138 ½. Der Geltungsbereich liegt ca. 1 km östlich von Durach und umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha. Planungsrechtlich handelt es sich hier um Außenbereich.
Ziel der Satzung ist es, innerhalb des Geltungsbereiches rechtliche Rahmenbedingungen für Bauvorhaben zu schaffen, die dem Wohnen dienen, um damit Wohnnutzungen im Bestand zu sichern und in geringem Maße eine Nachverdichtung auf den vorhandenen freien Flächen zu ermöglichen. Die Außenbereichssatzung formuliert hierbei einzelne planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften, welche eine bestmögliche Integration möglicher Neubauten in den Altbestand sicherstellen sollen.
Zur Verfahrensart der Planaufstellung: Im Vorfeld der Aufstellung der Außenbereichssatzung wurde von Fachplanern überschlägig geprüft, inwiefern und in welchem Umfang umweltrelevante Belange durch die Planung betroffen sein könnten (Lärm, Geruch, Landschaftsbild, Umwelt, Artenschutz usw.). Da durch die Planung mit keiner maßgeblichen Beeinträchtigung umweltrelevanter Belange zu rechnen ist, wird die Außenbereichssatzung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 BauGB in einem vereinfachten Verfahren aufgestellt. Hier kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs.1 BauGB und § 10 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeit ist dadurch nicht erforderlich. Eine Anpassung an die Darstellung im Flächennutzungsplan ist darüber hinaus ebenfalls nicht erforderlich.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 15.05.2025 hat der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss den Entwurf der Außenbereichssatzung „Oberhof“ mit Planzeichnung, Satzung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 08.05.2025 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Für alle Bürger besteht die Möglichkeit sich im Rathaus der Gemeinde Durach während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu äußern (gem. § 13a Abs. 3Nr. 2 BauGB). Der Entwurf mit der Planzeichnung, Satzung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 08.05.2025 liegt im Rathaus der Gemeinde Durach, Bahnhofstr. 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Zeitraum vom 07.07.2025 bis einschließlich 14.08.2025 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:
Montag – Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Die Öffentlichkeit kann in diesem Zeitraum Einsicht in die Planunterlagen nehmen und eine Stellungnahme abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayrisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Bild: Lageplan Außenbereichssatzung „Oberhof“ mit Abgrenzung Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab.
Gemeinde Durach,
Bürgermeister Gerhard Hock