Im Rahmen dieser Maßnahme soll ebenso Baurecht für ein geplantes Vereinsheim mit integrierter Kegelbahn östlich der neuen Tennisplätze geschaffen werden.
Die Verlegung der Sportanlage erfolgt aufgrund der geplanten Errichtung eines Neubaus für das Kinderhaus St. Theresia am bisherigen Standort der Tennisanlage des TSV Durach. Um dort den Bau des Kinderhauses zu ermöglichen, sollen die neuen Tennisplätze auf einer Teilfläche der Grundstücke der Flurnummern 143 und 143/1, Gemarkung Durach, im Bereich des Bäuerlinger Wegs und im nördlichen Anschluss an die bestehenden Fußballplätze des VFB Durach realisiert werden.
Die Wahl des Standorts auf den Teilflächen der Grundstücke mit Flurnummern 143 und 143/1 erfolgt aufgrund der direkten Nähe und guten Anbindung an die bereits bestehende Sportanlage des VFB Durach im südlichen Bereich des Planungsgebiets. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, die neue Tennisanlage in den bestehenden Sportkomplex zu integrieren und eine zusammenhängende, multifunktionale Nutzung des Areals als zentralen Sportstandort im Gemeindegebiet zu schaffen.
Durch die räumliche Zusammenführung der Sporteinrichtungen entstehen viele Synergien, die eine effizientere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und Ressourcen ermöglichen. So können beispielsweise Erschließungswege, Parkflächen sowie Sanitär- und Umkleideräume gemeinsam genutzt werden, was sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile bietet. Die Standortwahl fördert darüber hinaus, in Verbindung mit dem Pumptrack im östlichen Bereich des Planungsgebiets sowie der geplanten Errichtung eines neuen Vereinsheims mit integrierten Kegelbahnen, die Stärkung der sportlichen Gemeinschaft sowie die Identität des Gebiets als ganzheitliches Sport- und Freizeitareal der örtlichen Sportvereine.
Ziel der frühzeitigen Beteiligung ist insbesondere, Informationen der Fachstellen sowie aus der Öffentlichkeit in Erfahrung zu bringen.
Der Vorentwurf in der Fassung vom 10.01.2025 liegt in der Zeit vom 20.01.2025 bis 24.02.2025 im Rathaus der Gemeinde Durach (Bahnhofsstraße 1, 87471 Durach), Zimmer 24 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden.
Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.